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Kostenerstattungsverfahren
Was heißt Kostenerstattung einer selbstbeschafften Leistung? Kostenerstattung heißt: Ihre Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, entstandene Kosten einer Psychotherapie in diesen Ausnahmefällen auch bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeuten zu erstatten (§13 Abs. 3 SGB V). Gerichte lehnen Wartezeiten auf Behandlungsplätze, die über sechs Wochen hinausgehen, meist als unzumutbar ab. Auch sind Ihnen als Patient oder Patientin nicht mehr als fünf Anfragen bei Vertragsbehandlern zuzumuten. Quelle: Dptv
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