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Ablauf

Zunächst gibt es eine therapeutische Sprechstunde, in der eine erste Verdachtsdiagnose gestellt wird.

 

Danach folgen 5 Sitzungen "zur Probe". 

Sodann kann entweder eine Kurzzeittherapie  oder eine Langzeittherapie (mind. 50 Sitzungen) beantragt werden. 

In Krisen ist direkt eine Akuttherapie möglich.

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Therapie-Sitzungen

Therapiesitzungen dauern 50 min. In der Therapie gilt die ärztliche Schweigepflicht. Das bedeutet, dass alle Informationen vertraulich behandelt werden. 

Während der ersten Sitzungen muss der Kinderarzt einen Konsilbericht ausfüllen. So soll sichergestellt werden, dass keine körperliche Ursache für die Probleme besteht.

Eltern und Familie

Beide Eltern müssen der Therapie ihrer Kinder zustimmen, sofern sie sorgebrechtigt sind.. Die Zustimmung muss schriftlich erfolgen. 

Ab dem 15. Lebensjahr können Jugendliche selbst über die Aufnahme einer Therapie entscheiden. 

​Während der Therapie können regelmäßige Elterngespräche wahrgenommen werden.

Kosten
Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. 
 

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